Welche Rahmenbedingungen gelten für ein Gutachten?

Tatsachen des Sachzusammenhanges

Gutachten müssen soweit möglich die Tatsachen des Sachzusammenhanges im Rahmen der Beauftragung darstellen. Darüber hinaus beinhalten Gutachten auch die fachliche Meinungsäußerung des Sachverständigen. Hierbei ist unerlässlich, dass das Gutachten unabhängig von Interessen der das Gutachten betreffenden oder berührenden Parteien erstellt wird und eine neutrale Darstellung des Sachzusammenhanges erarbeitet wird, man spricht hierbei davon, dass ein Gutachten "gerichtsfest" ist. Ein Gutachten muss so verständlich aufgebaut sein, dass es auch von einem Laien gelesen und verstanden wird und durch den Fachmann nachgeprüft werden kann.

Tatsachen Sachzusammenhang
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