Für wen wird ein Gutachten erstellt?

Auftraggeber für die Gutachtenerstellung

Auftraggeber für Gutachten sind Staatsanwaltschaften, Gerichte, sonstige Behörden, Versicherungen, Privatpersonen und Unternehmen. Der Bedarf für ein Gutachten entsteht, wenn ein Sachzusammenhang aus Sicht eines fachlich qualifizierten Fachmanns dargestellt werden muss. So können Gutachten zum Beispiel als Beweismittel in einen Rechtsstreit (Gerichtsgutachten) zur Beantwortung von Beweisfragen oder für die Bewertung eines Wirtschaftsgutes eines Unternehmens oder einer Privatperson (Privatgutachten) erforderlich sein. Falls das Gutachten zur Klärung eines Rechtsstreites zwischen zwei Parteien verwendet werden soll, spricht man von einem Schiedsgutachten. Gutachten, die für die Darstellung des Sachzusammenhanges von einer Partei in einem Rechtsstreit zum Beispiel einer Versicherung in Auftrag gegeben werden, nennt man dagegen Parteigutachten. Gerichtsgutachten werden ausschließlich durch Gerichte in Auftrag gegeben. Grundsätzlich darf ein Gutachten nur zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten und im Gutachten angegebenen Zweck verwendet werden. Gegebenenfalls werden weitere Einschränkungen für die Verwendung des Gutachtens im Gutachten angegeben.

Beratung Versicherungen, Unternehmen & Gerichte
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