Auftraggeber für Bewertungen durch einen Sachverständigen sind Versicherungen, Versicherungsnehmer, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Banken, Wirtschaftsunternehmen, Käufer, Verkäufer und Erben. Der Bedarf für eine Bewertung kann aus Erbschaftsangelegenheiten, Teilhabergeschäften, Betriebszusammenlegungen, Betriebsteilungen, Finanzbuchhaltung, Vermietung und Verpachtung, Unternehmensschließungen, Verlagerungen von Fertigungsteilen, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensverkauf. Das Bewertungsgutachten wird entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers und zielgerichtet zum Bedarf erstellt.