Auftraggeber für Beweissicherungen sind Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden und Unternehmen. Der Bedarf für eine Beweissicherung entsteht, wenn ein Nachweis erbracht werden soll, ob der Istzustand eines Wirtschaftsgutes von einem vorgegebenen Sollzustand abweicht. Ein Gutachten wird nach Vorgaben des Auftraggebers bedarfsgerecht erstellt.